Fahrtenschwimmer
ab vollendetem 9. Lebensjahr
- 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- 10m Streckentauchen
- Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes;
- 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zur Ausbildung zur Polizeianwärterin bzw. zum Polizeianwärter: Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation „Fahrtenschwimmer“ nach den Österr. Schwimmabzeichen (ÖSA) – oder höherwertig – erforderlich ist. Im Sinne der Kooperation zwischen der Landespolizeidirektion Kärnten und der Wasserrettung Kärnten bieten wir Termine zur Prüfungsabnahme an und unterstützen Sie hiermit bei der Aufnahme in die polizeiliche Ausbildung. Weitere Anfragen sowie Anmeldung bitte bei Kurt Smolle unter +43 (0)660 520 20 23